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Montag, 29.05.2017

Staatenlosigkeit und Menschenhandel

Die Refugee Law Clinic informiert am 1. Juni über aktuelle Fragen im Flüchtlingsrecht. Foto: steinchen/pixabay.com

Die Refugee Law Clinic informiert am 1. Juni über aktuelle Fragen im Flüchtlingsrecht. Foto: steinchen/pixabay.com

Die Refugee Law Clinic der Uni Graz informiert am 1. Juni über aktuelle Fragen zum Flüchtlingsrecht

Ist es angesichts der Tatsache, dass die bewaffnete Gewalt in Afghanistan weiter steigt, vertretbar, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge dorthin abzuschieben? Ist das persönliche Schicksal einer Frau aus der Ukraine – sie floh aus der Gefangenschaft, in die sie verkauft worden war – relevant für ihren Asylantrag in Österreich? Wie stabil ist das Dubliner Übereinkommen als Rückgrat des europäischen Asylsystems? Mit diesen und ähnlichen Fragen setzt sich die Refugee Law Clinic (RLC) an der Karl-Franzens-Universität Graz auseinander. Am Donnerstag, 1. Juni 2017, lädt RLC-Leiter Stefan Salomon ab 18 Uhr zu der offenen, kostenlosen Informationsveranstaltung „Recht.Praktisch“. Dabei werden Studierende, die sich im Asyl- und Fremdenrecht spezialisieren, aktuelle Fälle und damit verbundene rechtliche Problematiken kompakt und nachvollziehbar vorstellen.


An österreichischen Universitäten ist das Konzept der „Law Clinics“, die aus dem aus US-amerikanischen Raum stammen, noch relativ unbekannt. Deren Kernpunkt ist die Idee, Studierende der Rechtswissenschaften zusammen mit Kanzleien und NGOs an realen Fällen arbeiten zu lassen. Dabei geht es mitunter um komplizierte Streitfragen, etwa ob ungeborene Kinder als Beteiligte in Verfahren gelten können. „Unser Ziel ist es, strukturelle Mängel im Gesetz zu identifizieren und rechtlich anzugehen“, erklärt Salomon. Ein Manko mit großer Aktualität sind die juristischen Unterscheidungen, die zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten gemacht werden: „Subsidiär schutzberechtigte Personen sind – im Gegensatz zu Asylberechtigten – zum Beispiel vom Behindertengesetz ausgenommen und dürfen in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts ihre Familie nicht nachholen“, präzisiert der Wissenschafter. Diese Unterschiede seien exemplarisch für eine Reihe von Differenzierungen, die der Gesetzgeber vornimmt, um migrationspolitische Steuerungen zu erzielen. „Die Frage bleibt, ob das aus rein rechtlicher Perspektive in Ordnung ist“, hält Salomon fest.

Ein weiteres Problem ist, dass die Qualitätskriterien für Gutachten nicht einheitlich geregelt sind. Auf deren Basis entscheiden RichterInnen auch in Asylverfahren, allerdings ist nicht klar, welche qualitativen Kriterien die GutachterInnen überhaupt erfüllen müssen, um über Abschiebung und Bleiberecht entscheiden zu können. „Hier sollte man verbindlich festgelegen, welche Mindeststandards bei der Bewertung von Gutachten herangezogen werden müssen“, schildert Salomon.


Die Refugee Law Clinic an der Uni Graz
Die RLC an der Universität Graz wurde im Oktober 2016 gestartet. Auslöser waren die großen Fluchtbewegungen, die Ende 2015 auch Österreich erreicht hatten. „Wir haben die Notwendigkeit gesehen, das an der Uni Graz vorhandene Know-how im Bereich Asyl- und Fremdenrecht zu bündeln und uns mit ExpertInnen aus der Praxis noch enger zu vernetzen“, so Salomon.


Veranstaltung: „Recht.Praktisch. Die Grazer Refugee Law Clinic berichtet.“
Zeit: Donnerstag, 1. Juni 2017, 18 bis 19:30 Uhr
Ort: Sitzungszimmer 15.21, RESOWI-Zentrum, Bauteil A/2.OG, Universitätsstraße 15, 8010 Graz


Die Teilnahme ist kostenlos, um eine Anmeldung an stefan.salomon(at)uni-graz.at wird gebeten.

Erstellt von Gerhild Kastrun

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